Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

AWG 2002 · Abfallwirtschaftsgesetz 2002

§ 64 AWG 2002Wechsel des Inhabers einer Behandlungsanlage

6. Abschnitt Behandlungsanlagen

In KraftAmtlicher Text

(1) Durch den Wechsel des Inhabers einer Behandlungsanlage wird

1. die Wirksamkeit einer Genehmigung gemäß den §§ 37, 44, 52 oder 54 und

2. die Wirksamkeit der Anordnungen oder Aufträge gemäß den §§ 51, 53 Abs. 2, 57, 58 und 62 Abs. 2 bis 3 und gemäß § 59l Abs. 2 und 4

nicht berührt.

(2) Der Wechsel des Inhabers ist vom nunmehrigen Inhaber zu melden; die Meldung ist vom vormaligen Inhaber gegenzuzeichnen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2017-06-20