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IStGH-ZG · Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof

§ 45 IStGH-ZGInkrafttreten der Stammfassung, Verweise

Dritter Teil Schlussbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.

(2) In diesem Bundesgesetz enthaltene Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2020-03-22