Römisches Statut des Internationalen Str · Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
§ 117 Römisches Statut des Internationalen Str
Beitragsberechnung
Die Beiträge der Vertragsstaaten werden nach einem vereinbarten Beitragsschlüssel berechnet, dem der von den Vereinten Nationen für ihren ordentlichen Haushalt beschlossene Beitragsschlüssel zugrunde liegt und der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen angepasst wird, auf denen dieser Beitragsschlüssel beruht.