Römisches Statut des Internationalen Str · Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
§ 88 Römisches Statut des Internationalen Str
Nach innerstaatlichem Recht zur Verfügung stehende Verfahren
Die Vertragsstaaten sorgen dafür, dass in ihrem innerstaatlichen Recht für alle in diesem Teil vorgesehenen Formen der Zusammenarbeit Verfahren zur Verfügung stehen.