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FSG-NV · Nachschulungsverordnung

§ 11 FSG-NVKosten der Nachschulungen

4. Abschnitt Sonstige Einrichtungen, Meldepflichten, Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Die Gebühr für die Teilnahme an einer Nachschulung beträgt pro Teilnehmer

1. für eine Gruppensitzung pro Kurseinheit zwischen

43 und 48 Euro

2. für ein Einzelgespräch pro Kurseinheit zwischen

129 und 144 Euro.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2024-08-01