FSG-NV · Nachschulungsverordnung
§ 11 FSG-NVKosten der Nachschulungen
4. Abschnitt Sonstige Einrichtungen, Meldepflichten, Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Die Gebühr für die Teilnahme an einer Nachschulung beträgt pro Teilnehmer
1. für eine Gruppensitzung pro Kurseinheit zwischen
43 und 48 Euro
2. für ein Einzelgespräch pro Kurseinheit zwischen
129 und 144 Euro.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2024-08-01