Patientencharta (Bund – Steiermark) · Patientencharta (Bund – Steiermark)
§ 28 Patientencharta (Bund – Steiermark)Artikel 28
Abschnitt 6 Besondere Bestimmungen für Kinder
Die Träger von Krankenanstalten haben organisatorisch dafür vorzusorgen, dass schulpflichtigen Kindern bei einem längeren stationären Aufenthalt nach Maßgabe schulrechtlicher Bestimmungen Unterricht erteilt werden kann.