Sicherheitsorganisationen-Verordnung · Sicherheitsorganisationen-Verordnung
§ 1 Sicherheitsorganisationen-Verordnung
Die Vereinten Nationen werden, soweit sie im Rahmen des durch die Resolution des Sicherheitsrates Nr. 1267/1999 eingesetzten Komitees tätig werden, zur Sicherheitsorganisation erklärt.