Nicht archivwürdiges Schriftgut des Bund · Nicht archivwürdiges Schriftgut des Bundes
§ 3 Nicht archivwürdiges Schriftgut des BundVerweisungen
Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes verwiesen wird, sind diese in der Stammfassung anzuwenden.