§ 2 Privilegien und Immunitäten der Organisa
RECHTSPERSÖNLICHKEIT
Die OPCW besitzt Rechtspersönlichkeit. Im Besonderen hat sie die Fähigkeit:
(a) Verträge zu schließen;
(b) bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und veräußern;
(c) gerichtliche Verfahren einzuleiten und zu führen.