§ 0 Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Durchführung der Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder zum Gründungskonvent
StF: BGBl. II Nr. 375/2002
Auf Grund des § 120 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002 , wird verordnet:
Verweist auf
- Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder Art. 120