Altölverordnung 2002 · Altölverordnung 2002
§ 1 Altölverordnung 2002Geltungsbereich
Artikel 5
(1) Diese Verordnung regelt die Mengen an gefährlichen Stoffen und Verunreinigungen, die in Altölen nicht überschritten werden dürfen, die Verfahren für deren Ermittlung sowie die in Motorölen nicht zugelassenen Zusätze.
(Abs. 2 tritt mit Ablauf des 27. 12. 2005 außer Kraft)
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2005-12-28