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Rücknahmeübereinkommen (Slowakei) · Rücknahmeübereinkommen (Slowakei)

§ 0 Rücknahmeübereinkommen (Slowakei)

In KraftAmtlicher Text

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)

StF: BGBl. III Nr. 227/2002

BGBl. III Nr. 105/2008

BGBl. III Nr. 71/2012

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Slowakischen Republik, im weiteren Vertragsparteien genannt,

ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern,

in der Absicht, der illegalen Zuwanderung im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegen zu treten,

von dem Bestreben geleitet, die Übernahme von Personen, die illegal eingereist sind oder sich illegal auf dem Gebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, und die Durchbeförderung von Personen im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen und im Geiste der Zusammenarbeit zu erleichtern, haben Folgendes vereinbart:

Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 des Abkommens wurden am 5. Juli bzw. 2. August 2002 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll treten daher gleichzeitig mit 1. Oktober 2002 in Kraft.