§ 2 Durchführung der Alpenkonvention von 199Berücksichtigung der Ziele in den anderen Politiken
Artikel 2
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ziele dieses Protokolls auch in ihren anderen Politiken zu berücksichtigen.
Artikel 2
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ziele dieses Protokolls auch in ihren anderen Politiken zu berücksichtigen.