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Durchführung der Alpenkonvention von 199 · Durchführung der Alpenkonvention von 1991 – Protokoll „Bergwald“ (P4)

§ 1 Durchführung der Alpenkonvention von 199Ziel

Artikel 1

In KraftAmtlicher Text

(1) Ziel dieses Protokolls ist es, den Bergwald als naturnahen Lebensraum zu erhalten, erforderlichenfalls zu entwickeln oder zu vermehren und seine Stabilität zu verbessern. Als Voraussetzung für die Erfüllung der in der Präambel angeführten Funktionen ist eine pflegliche, naturnahe und nachhaltig betriebene Bergwaldwirtschaft erforderlich.

(2) Insbesondere verpflichten sich die Vertragsparteien, dafür Sorge zu tragen, dass vor allem

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natürliche Waldverjüngungsverfahren angewendet werden,

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ein gut strukturierter, stufiger Bestandesaufbau mit standortgerechten Baumarten angestrebt wird,

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autochthones forstliches Vermehrungsgut eingesetzt wird und

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Bodenerosionen und -verdichtungen durch schonende Nutzungs- und Bringungsverfahren vermieden werden.