Luftverkehrsabkommen (Georgien) · Luftverkehrsabkommen (Georgien)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Georgien)
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON GEORGIEN
StF: BGBl. III Nr. 239/2002
BGBl. III Nr. 163/2006
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Georgien
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
Der Notenwechsel gemäß Art. 19 des Abkommens wurde am 29. Jänner 1998 bzw. am 10. August 2001 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 19 mit 1. Oktober 2001 in Kraft getreten.