Luftverkehrsabkommen (Georgien) · Luftverkehrsabkommen (Georgien)
§ 18 Luftverkehrsabkommen (Georgien)REGISTRIERUNG
Artikel 18
Dieses Abkommen und jede Abänderung davon sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und beim Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.