§ 9 Durchführung der Alpenkonvention von 199Artikel 9
Das Schiedsgericht trifft seine Entscheidung in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und der Alpenkonvention samt ihren Protokollen.
Das Schiedsgericht trifft seine Entscheidung in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und der Alpenkonvention samt ihren Protokollen.