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Abkommen über Geld und sonstiges Vermöge · Abkommen über Geld und sonstiges Vermögen (Vereinigtes Königreich)

§ 5 Abkommen über Geld und sonstiges VermögeVermögen im Vereinigten Königreich von verstorbenen Personen.

Artikel 5.

In KraftAmtlicher Text

Geld und sonstiges Vermögen, das im Vereinigten Königreich der Custodian Order unterworfen ist und verstorbenen Personen gehört hat, die österreichische Staatsbürger und in Österreich wohnhaft waren, ist, nachdem die gesetzlichen Erfordernisse im Vereinigten Königreich erfüllt wurden, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des vorliegenden Abkommens zu überweisen oder freizugeben, so zwar, daß das Geld oder sonstige Vermögen an österreichische Personen gezahlt oder übertragen werden kann.