MAG 2002 · Militärauszeichnungsgesetz 2002
§ 1 MAG 2002
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Militärische Auszeichnungen nach diesem Bundesgesetz sind
1. das Militär-Verdienstzeichen,
2. die Militär-Anerkennungsmedaille,
3. die Tapferkeitsmedaille,
4. die Wehrdienst-Auszeichnung,
5. die Einsatzmedaille und
6. die Milizmedaille.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2024-09-01