MAG 2002 · Militärauszeichnungsgesetz 2002
§ 8e MAG 2002
2b. Abschnitt Tapferkeitsmedaille
Ist auf Sachverhalte anwendbar, die ab dem 1. August 2015 verwirklicht wurden (vgl. § 16 Abs. 11).
Die Verleihung der Tapferkeitsmedaille obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung.