KMU-Übertragungs-Förderungsverordnung · KMU-Übertragungs-Förderungsverordnung
§ 3 KMU-Übertragungs-FörderungsverordnungZeitpunkt der Übertragung
Der neue Betriebsinhaber tritt erstmals nach außen werbend in Erscheinung, wenn die Betriebsführungsgewalt auf ihn übergegangen ist.