Neunter Nachtrag zum Arzneibuch · Neunter Nachtrag zum Arzneibuch
§ 2 Neunter Nachtrag zum Arzneibuch
Die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die durch Vorschriften des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.