Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wi · Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit (Bangladesch)

§ 12 Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wiArtikel 12

In KraftAmtlicher Text

Die von Unternehmen während der Geltungsdauer dieses Abkommens in den beiden Staaten erworbenen Rechte und Pflichten werden weder durch nachfolgende Änderungen des Abkommens noch durch dessen Kündigung berührt.