Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wi · Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit (Bangladesch)

§ 4 Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wiArtikel 4

In KraftAmtlicher Text

In ihrer Zusammenarbeit legen die Vertragsparteien größten Wert auf die Entwicklung und Erweiterung der Infrastruktur in folgenden Bereichen:

a) Abfallwirtschaft und Recycling;

b) Schienentransport;

c) Telekommunikation;

d) Energieerzeugung, -übertragung und -verteilung; einschließlich Elektrizität, Gas und Mineralöl;

e) Luftfahrt;

f) Tourismus.