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Personenbeförderung im nichtlinienmäßige · Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Ukraine)

§ 14 Personenbeförderung im nichtlinienmäßige

Inkrafttreten und Dauer der Vereinbarung

In KraftAmtlicher Text

Diese Vereinbarung wird für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen und tritt ab Unterzeichnung in Kraft. Ihre Gültigkeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien diese Vereinbarung unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist schriftlich kündigt.

Geschehen zu Wien, am 6. November 2002 in zwei Urschriften in deutscher und ukrainischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.