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Personenbeförderung im nichtlinienmäßige · Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Ukraine)

§ 8 Personenbeförderung im nichtlinienmäßige

Kontingente

In KraftAmtlicher Text

Anzahl der jährlichen Genehmigungen (Kontingente) und Termin der Übergabe werden jeweils für ein Kalenderjahr auf Vorschlag der Gemischten Kommission gemäß Artikel 11 dieser Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien vereinbart.