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Luftverkehrsabkommen (Tadschikistan) · Luftverkehrsabkommen (Tadschikistan)

§ 0 Luftverkehrsabkommen (Tadschikistan)

In KraftAmtlicher Text

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 4/1998 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN ÜBER DEN LUFTVERKEHR

StF: BGBl. Nr. 295/1968

BGBl. Nr. 203/1989

BGBl. III Nr. 4/1998

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, vom Wunsche geleitet, die weitere Entwicklung des Luftverkehrs zwischen den beiden Ländern zu fördern, haben nachstehendes vereinbart: