Hilfeleistung an Hinterbliebene · Hilfeleistung an Hinterbliebene
§ 0 Hilfeleistung an Hinterbliebene
Kundmachung des Bundesministers für Inneres betreffend die Auslobung einer besonderen Hilfeleistung an Hinterbliebene nach entsendeten Personen
StF: BGBl. II Nr. 118/2003
Gemäß § 16 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Auslandszulagen und besondere Hilfeleistungen bei Entsendungen auf Grund des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz - AZHG), BGBl. I Nr. 66/1999 , zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2002 , wird kundgemacht:
Verweist auf
- Hilfeleistung an Hinterbliebene Art. 16