§ 0 Zugangsvoraussetzungen für das reglement
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Herstellung von Arzneimitteln und Giften und des Großhandels mit Arzneimitteln und Giften
StF: BGBl. II Nr. 128/2003
Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen verordnet:
Verweist auf
- Zugangsvoraussetzungen für das reglement Art. 18