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Doppelbesteuerung und Verhinderung der S · Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern (Niederlande)

§ 0 Doppelbesteuerung und Verhinderung der S

In KraftAmtlicher Text

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER NACHLASS-, ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUERN

StF: BGBl. III Nr. 13/2003 (NR: GP XXI RV 963 VV S. 101. BR: AB 6643 S. 687. )

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Die Regierung der Republik Österreich

und

die Regierung des Königreiches der Niederlande,

von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern zwischen beiden Staaten abzuschließen,

haben Folgendes vereinbart:

Die Mitteilungen gemäß Art. 18 des Abkommens wurden am 6. August bzw. 27. Dezember 2002 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 18 mit 1. Jänner 2003 in Kraft getreten.