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Personenbeförderung im nichtlinienmäßige · Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Estland)

§ 12 Personenbeförderung im nichtlinienmäßige

Inkrafttreten

In KraftAmtlicher Text

Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des der Unterfertigung folgenden Monats in Kraft.