§ 0 Beförderung von Personen im grenzübersch
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. III Nr. 27/2003
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Tschechischen Republik (in der Folge kurz: Vertragsparteien) haben geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zu regeln, folgendes vereinbart:
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 11 Absatz 1 am 30. Mai 2000 in Kraft getreten.