§ 9 Beförderung von Personen im grenzübersch
Gebühren
Hinsichtlich der Vorschreibung von Gebühren und Abgaben gelten jeweils die innerstaatlichen Vorschriften.
Gebühren
Hinsichtlich der Vorschreibung von Gebühren und Abgaben gelten jeweils die innerstaatlichen Vorschriften.