§ 0 Einrichtung eines Beirates zur gesundhei
Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Einrichtung eines Beirates zur gesundheitlichen Risikobewertung von dem Lebensmittelgesetz 1975 unterliegenden Waren
StF: BGBl. II Nr. 182/2003
Auf Grund des § 11 Abs. 6 des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 63/2002 , wird verordnet:
Verweist auf
- Einrichtung eines Beirates zur gesundhei Art. 11