Steuerstatistik-Verordnung · Steuerstatistik-Verordnung
§ 3 Steuerstatistik-VerordnungStatistische Einheiten, Erhebungsbereich
Die Erhebungen erstrecken sich auf:
1. alle natürlichen Personen, für die ein Lohnzettel, ein Einkommensteuer- oder ein Arbeitnehmerveranlagungsbescheid ausgestellt wurde oder die Transferzahlungen bezogen haben,
2. alle Unternehmer und sonstigen juristischen Personen, für die ein Umsatz- oder Körperschaftsteuerbescheid ausgestellt wurde, oder die eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht haben,
3. alle Lohnzettelaussteller, soweit sie nicht schon durch Z 1 oder 2 erfasst sind.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2011-08-10