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Beförderung von Personen im Kraftfahrlin · Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Bosnien-Herzegowina)

§ 11 Beförderung von Personen im KraftfahrlinIn-Kraft-Treten

Artikel 11

In KraftAmtlicher Text

Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nach dem die Vertragsparteien einander den Abschluss der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren notifiziert haben.