§ 0 Beförderung gefährlicher Güter durch den
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehr der Republik Slowenien über die Beförderung gefährlicher Güter durch den Karawankenstraßentunnel
StF: BGBl. III Nr. 59/2003
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und das Ministerium für Verkehr der Republik Slowenien sind im Bestreben, die sichere Beförderung gefährlicher Güter durch den Karawankenstraßentunnel zu gewährleisten, wie folgt übereingekommen:
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 5 Absatz 1 am 1. Juni 2003 in Kraft.