Soziale Sicherheit (Slowakei) · Soziale Sicherheit (Slowakei)
§ 0 Soziale Sicherheit (Slowakei)
die Slowakische Republik,
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SLOWAKISCHEN REPUBLIK ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 60/2003 (NR: GP XXI RV 971 AB 1194 S. 111. BR: AB 6754 S. 690. )
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. März 2003 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 35 Abs. 2 mit 1. Juni 2003 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.