Soziale Sicherheit (Slowakei) · Soziale Sicherheit (Slowakei)
§ 3 Soziale Sicherheit (Slowakei)
Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt
a) für Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten;
b) für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in Buchstabe a bezeichneten Personen ableiten.