§ 1 Akademischer Grad „Master of Science“, U
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens (MSc)“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.