§ 0 Errichtung einer zweiten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Oberndorf bei Salzburg
StF: BGBl. II Nr. 321/2003
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Verweist auf
- Errichtung einer zweiten Notarstelle in Art. 9