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Luftverkehrsabkommen (Marokko) · Luftverkehrsabkommen (Marokko)

§ 0 Luftverkehrsabkommen (Marokko)

In KraftAmtlicher Text

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES MAROKKO

StF: BGBl. III Nr. 86/2003

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreiches Marokko

In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben Folgendes vereinbart:

Der Notenwechsel gemäß Art. 22 des Abkommens wurde am 17. Mai 2002 bzw. 19. März 2003 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 22 mit 1. Mai 2003 in Kraft getreten.