Luftverkehrsabkommen (Marokko) · Luftverkehrsabkommen (Marokko)
§ 19 Luftverkehrsabkommen (Marokko)ANPASSUNG AN MULTILATERALE ABKOMMEN
Artikel 19
Dieses Abkommen wird abgeändert, falls es mit etwaigen für beide Vertragsparteien verbindlichen multilateralen Abkommen in Einklang zu bringen ist.