ImmoInvFG · Immobilien-Investmentfondsgesetz
§ 12 ImmoInvFGRechnungsjahr der Immobilienfonds
Das Rechnungsjahr der Immobilienfonds ist das Kalenderjahr, falls die Fondsbestimmungen nichts anderes anordnen.
ImmoInvFG · Immobilien-Investmentfondsgesetz
Das Rechnungsjahr der Immobilienfonds ist das Kalenderjahr, falls die Fondsbestimmungen nichts anderes anordnen.