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Nachkauf von Luftraumüberwachungsflugzeu · Nachkauf von Luftraumüberwachungsflugzeugen

§ 1 Nachkauf von Luftraumüberwachungsflugzeu

In KraftAmtlicher Text

Der Bundesminister für Landesverteidigung wird ermächtigt, für den Bund

1. 18 Stück Luftraumüberwachungsflugzeuge zum Kaufpreis von bis zu 1 337 Millionen Euro anzukaufen und zusätzlich

2. Verträge über Lieferungen und Leistungen von bis zu 632 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Ankauf und der über den Voranschlagsansatz 1/40108 zu bedeckenden mehrjährigen Bezahlung dieser Luftraumüberwachungsflugzeuge abzuschließen.

Für die finanzielle Bedeckung hat der Bundesminister für Finanzen zu sorgen.