IStVG · Internationales Steuervergütungsgesetz
§ 7 IStVGZuständige Behörde
Zuständige Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist das Finanzamt für Großbetriebe. Die zuständige Behörde ist berechtigt, mit den Vergütungsberechtigten unmittelbar zu verkehren.