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Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden · Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde

§ 0 Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden

In KraftAmtlicher Text

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde

StF: BGBl. II Nr. 377/2003

BGBl. II Nr. 40/2026

Auf Grund des § 38 Abs. 4 des Studienförderungsgesetzes 1992 – StudFG, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet: