Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

F&E-Statistik-Verordnung · F&E-Statistik-Verordnung

§ 4 F&E-Statistik-VerordnungStatistische Einheiten

In KraftAmtlicher Text

Erhebungseinheiten im Sinne dieser Verordnung sind:

1. Unternehmen im Unternehmenssektor „firmeneigener Bereich“;

2. Einrichtungen im Unternehmenssektor „kooperativer Bereich“;

3. Institute, Kliniken und sonstige Einrichtungen von Universitäten sowie Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengänge;

4. Versuchsanstalten der Höheren Technischen Bundeslehranstalten;

5. sonstige Einrichtungen des Bundes, der Länder, Gemeinden, Kammern und der Sozialversicherungsträger, die Forschung und Entwicklung betreiben;

6. Einrichtungen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften;

7. sonstige vereinsrechtlich organisierte Einrichtungen, die Forschung und Entwicklung betreiben.