San-AV · Sanitäter-Ausbildungsverordnung
§ 101 San-AVTheoretische Ausbildung – Berufsmodul
7. Abschnitt Ausbildung im Berufsmodul
Im Rahmen der theoretischen Ausbildung sind die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsfächer gemäß der Anlage 9 zu vermitteln.