San-AV · Sanitäter-Ausbildungsverordnung
§ 43 San-AVTheoretische Ausbildung – NFS
4. Abschnitt Ausbildung zum Notfallsanitäter (NFS)
Im Rahmen der theoretischen Ausbildung sind die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsfächer gemäß der Anlage 5 zu vermitteln.